Ja - zu Hagener Schulen!

bisher geschehen:

23.10.08 Sitzung von „Ja – zu Hagener Schulen“: Formulierung des Bürgerbegehrens, Beginn der Unterschriftensammlung
20.11.08 Der Rat beschließt entgegen der Empfehlung Hagener Stadtverwaltung die Zulassung des Bürgerbegehrens
Da das Bürgerbegehren für zulässig erklärt wurde, greift nun eine „Sperrwirkung“, nach der Rat und Verwaltung keine Schritte unternehmen dürfen, die inhaltlich dem Begehren zuwider laufen, bis das Begehren abgeschlossen sein wird.
21.11.08 Die Bezirksregierung Arnsberg ignoriert die Sperrwirkung und weist Oberbürgermeister Demnitz an, die Ratsbeschlüsse vom Vortag gemäß § 74 Abs. 2 GO NRW zu beanstanden und eine erneute Ratssitzung durchzuführen. Oberbürgermeister folgt dieser Anweisung und beanstandet die Ratsbeschlüsse.
27.11.08 Außerordentlichen Ratssitzung auf Anordnung des Regierungspräsidenten.
Erneuter Ratsbeschluss bestätigt den Ratsbeschluss vom 20.11. zur Zulässigkeit des Begehrens
28.11.08 Regierungspräsident Diegel hebt die Ratsentscheidung auf.
03.12.08 Die Stadt Hagen klagt gegen die Bezirksregierung Arnsberg vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg, die Verfügung vom 28.11.08 aufzuheben.
17.12.08 Das OVG Münster entscheidet, dass die Anordnung weiterer Schulschließungen vorläufig außer Kraft gesetzt wird.
13.01.09 die Stadt Hagen zieht ihre Klage gegen die Bezirksregierung Arnsberg zurück. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte zuvor die Verfügung der Aufhebung des Ratsbeschlusses zurückgezogen. Damit ist der Beschluss des Rates, das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären (dauerhaft) rechtskräftig.
26.01.09 Übermittlung der offiziellen Anmeldezahlen für das Schuljahr 2009 / 2010 vom Schulamt Hagen: Die Anmeldezahl steigt in Hagen um 53 Kinder gegenüber 2008 / 2009.
27.01.09 Versammlung der Schulpflegschaften und Fördervereine. Bericht über bisherigen Verlauf des Verfahrens. Gemeinsamer Beschluss: Das Verfahren, alle Hagener Schulen zu erhalten, soll trotz der bisher entstandenen Kosten weiterbetrieben werden.
12.02.09 Ratssitzung: Nach überraschender Erweiterung der Tagesordnung wird lediglich der Stand durch die Verwaltung referiert, eine inhaltliche Auseinandersetzung und Abstimmung findet nicht statt.
13.02.09 Der Bürgerentscheid wird beantragt.
27.02.09 Die Stadt Hagen übermittelt uns einen Entwurf für einen Vertrag zwischen der Bürgerinitiative und der Stadt anstelle des beantragten Bürgerentscheides.
12.03.09 Sondersitzung des Rates. Einziger Tagesordnungspunkt: Das Bürgerbegehren wird dem Rat inhaltlich vorgestellt (!). Allerdings kommt es nicht zu einer Entscheidung, ob sich der Rat dem Begehren anschließen will. Dem Rat liegt ein interfraktioneller Antrag vor, in dem die Vertagung der Entscheidung auf den 26.03. und die Vertragsverhandlung  mit der Bürgerinitiative durch die Verwaltung gefordert wird. Der Antrag wird einstimmig beschlossen. Parallel laufen aber bereits Vorbereitungen für den Termin des Bürgerentscheides am 26.04.09.
26.03.09 Der Rat der Stadt Hagen beschließt einstimmig, den Vertrag zwischen der Bürgerinitiative und der Stadt anstelle des beantragten Bürgerentscheides, zu unterschreiben. Damit hat die Bürgerinitiative ihr Ziel erreicht! Alle 10 ursprünglich zur Schließung anstehenden Schulen werden in den nächsten 2 Jahren nicht geschlossen werden. Dieser Zeitraum entspricht der Bindungsfrist eines erfolgreich abgeschlossenen Bürgerentscheides.

Konto der Bürgerinitiative:
Alexandra Brinkmann-Dünnebier, Konto 404 618 7200, BLZ 450 615 24
Volksbank Hohenlimburg.


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