Ja - zu Hagener Schulen!

Pressemitteilung vom 9.01.09: Einmaliger Vorgang in NRW! Beiladung durch Verwaltungsgericht Arnsberg – Bürgerbegehren sichern

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die drei Vertretungsberechtigten Hinrich Riemann, Alexandra Brinkmann-Dünnebier und Frank Wernheim des Bürgerbegehrens „ Ja – zu Hagener Schulen“ beigeladen. Erstmalig in Nordrhein Westfalen wurde damit eine Bürgerinitiative gemäß § 65 Verwaltungsgerichtsordnung an einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren beteiligt, weil ihre rechtlichen Interessen zur Umsetzung eines Bürgerbegehrens durch die Entscheidung berührt werden. Die Bürgerbegehrenvertreter erhalten künftig alle Informationen hinsichtlich der Klage der Stadt Hagen gegen die Bezirksregierung Arnsberg direkt vom Verwaltungsgericht und sind Beteiligte am Verfahren. Dies gibt ihnen auch die Möglichkeit, bei Bedarf selbst Anträge zu stellen.

Der Einsatz für den Erhalt der Schulstandorte in Hagen stellte die Fördervereine und Schulpflegschaften in den letzten Monaten stets vor neue Herausforderungen. Von der inhaltlichen Komplexität mit der Demonstration gegen Schulschließungen, der Sammlung von über 13.000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren und der zweimaligen Feststellung der Zulässigkeit durch den Rat der Stadt Hagen wurden alle Beteiligten überrascht. Hinrich Riemann: „Als Vertretungsberechtigte tragen wir eine große Verantwortung. Dass die Bezirksregierung Ratsbeschlüsse aufhebt und die Stadt Hagen selbst dagegen klagt konnte niemand im Voraus ahnen. Wir wollen unsere Interessen sichern und die finanziellen Forderungen solidarisch begleichen.“ Mit der Beiladung durch das Verwaltungsgericht Arnsberg werden die Rechte des eingereichten Bürgerbegehrens gestärkt. Eine kommunalaufsichtliche Weisung darf das anerkannte Prinzip der "Organtreue" gegenüber einem Bürgerbegehren nicht aushebeln. Bei einem nächsten Treffen der Fördervereine und Schulpflegschaften sollen die aktuelle Sachlage erörtert und weitere Absprachen getroffen werden.